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Investieren Sie smart in Immobilien! Ab jetzt: Degressive Abschreibung für Neubauten!

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Magazin

Degressive Abschreibung für Neubauten!

Die derzeitige Zinsniveau macht Immobilienkäufern und -investoren derzeit Probleme. Gleichzeitig erlebt Deutschland eine hohe Nachfrage nach Wohnraum, insbesondere in Ballungszentren und Großstädten. In Deutschland herrscht ein Mangel an 700.000 Wohnungen. Dies stellt das größte Defizit auf dem Wohnungsmarkt seit mehr als zwanzig Jahren dar.

Die Bundesregierung hat will daher Investitionen in den Wohnungsbau mit dem Wachstumschancengesetz fördern. Der Bundesrat stimmte am 22.04.2024 dafür.

Für Anleger ist hier die Aufwertung steuerliche Anreize für Neubauten interessant und ein Licht am Horizont. Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass für Neubau- Immobilien, die zwischen dem 01. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 erworben wurden, eine degressive Afa von 5% gelten soll. D.h. Vermieter können höhere Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung gelten machen ohne Baukostenobergrenze. Energetische Vorgaben spielen dabei keine große Rolle. Es gilt der Effizienzhaus 55 Standard, der laut Gesetz schon für alle Neubauimmobilien zu Grunde gelegt wird. 

Wichtig:

  • Der Kaufvertrag muss zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 rechtswirksam geschlossen worden sein
  • Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben worden sein – d.h. wird die Neubauimmobilie 2025 bezugsfertig hergestellt, sollte der Erwerb bis zum 31.12.2025 spätestens rechtswirksam erfolgt sein

Ein Beispiel:

Jahr Investition/Restwert Afa

Jahr 1

€ 400.000,-

€ 20.000,-

Jahr 2

€ 380.000,-

€ 19.000,-

Jahr 3

€ 361.000,-

€ 18.050,-

Jahr 4

€ 342.950,-

€ 17.147,50

Jahr 5

€ 325.802,50

€ 16.290,13

Jahr 6

€ 309.512,37

€ 15.476,62

Kontaktieren Sie uns noch heute und wir beraten Sie gemeinsam mit unseren Finanzierungspartner. Machen Sie den ersten Schritt zu einer erfolgreichen Immobilieninvestition – mit der degressiven Abschreibung für Neubauten ab März 2024!

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