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FAQ Neubau

Wir beantworten Ihnen Fragen rundum das Thema Neubau.

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Wald, wo die Sonne zwischen den Bäumen hindurchscheint

Fragen und Antworten

FAQ Kauf einer Neubauimmobilie

Was ist in der schlüsselfertigen Leistung enthalten?

Sie kaufen von uns eine Immobilie zum Festpreis. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung finden Sie in der Baubeschreibung. Die relevanten Baupläne sowie die Baubeschreibung sind Teil des beurkundeten Kaufvertrages. Sollten schon früh Sonderwünsche bestehen, können diese im Kaufvertrag ausführlich beschrieben werden. 

Kann ich meine Wünsche in die Gestaltung der Immobilie einfließen lassen?

Besonders wichtig ist für Sie als Kunde die Ausstattung der Wohnung. Die Umsetzung Ihrer Wünsche ist natürlich möglich, u.U. aber auch abhängig vom Baufortschritt. Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir möchten Sie bitten, möglichst früh ihre Entscheidung zu Sonderwünschen und Ausstattungsvarianten zu treffen. So können Verzögerungen vermieden werden. Unsere Bauleitung stimmt mit Ihnen gerne Ihre Vorstellungen und Wünsche ab. Sie erhalten von uns Angaben, bis wann welche Entscheidungen getroffen werden sollten. So können Sie in Ruhe und sicher planen.  

Ich habe Interesse an einer Immobilie. Wie ist der Kaufprozess?

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Immobilie von uns interessieren. Besonders wichtig, ist das persönliche Gespräch mit unseren Kunden. Gerne laden wir Sie zu einem Gespräch ein und informieren Sie – ganz unverbindlich.
Sollten Sie IHRE Wohnung gefunden haben, reservieren wir die Wohnung für Sie. Vom Notariat erhalten Sie einen Kaufvertragsentwurf, den Sie in Ruhe prüfen können. Gelten Sie als Verbraucher, dann müssen wir eine Frist zwischen Erhalt des Vertragsentwurfes und der notariellen Beurkundung von mindestens 2 Wochen einhalten. 
Konnten wir alle offenen Fragen klären, kann die Beurkundung im Notariat stattfinden. 
Bei einer Finanzierung der Immobilie wird ein Grundpfandrecht (Grundschuld) bestellt. Die finanzierende Bank wird dann alle Darlehensauszahlungen direkt an uns leisten. 
Das Notariat wird die Auflassungsvormerkung nach Vertragsabschluss im Grundbuch der Immobilie veranlassen. Diese vorübergehende Eintragung sichert Ihnen als Erwerber den bevorstehenden Eigentumserwerb.
Sie erhalten als Käufer der Immobilie den Grunderwerbssteuerbescheid. Dieser wird ca. 2-3 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages verschickt und ist i.d.R. 4 Wochen nach Zugang zur Zahlung fällig. Nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer übermittelt das Finanzamt die sog. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung an das Notariat. 

Beachten Sie bitte, dass die eigentliche Eigentumsübertragung erst erfolgt, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde und dies dem Notariat bestätigt wurde. 

Darf ich während des Baus die Baustelle betreten?

Grundsätzlich können Sie auf eigene Gefahr die Baustelle betreten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie einen Besuch aber immer unbedingt mit der Bauleitung absprechen. Jede Bauphase bringt unterschiedliche Gefahrenquellen oder Stolperfallen mit sich. 
Sollten sich Fragen zum Bauablauf auf der Baustelle ergeben, sprechen Sie dies bitte immer mit der Bauleitung ab. Einseitige Absprachen mit den Handwerksunternehmen kann den ordentlichen Bauablauf durcheinanderbringen. Gerne trifft sich unsere Bauleitung mit Ihnen vor Ort und geht mit Ihnen Details ausführlich durch. 

Wie läuft die Abnahme ab?

Wir melden Ihnen die Bezugsfertigkeit Ihrer Wohnung. Bitte beachten Sie, dass zeitgleich die Rechnung der vorletzten Kaufpreisrate von uns gestellt wird. 
Gemeinsam mit Ihnen wird ein Abnahmetermin innerhalb der nächsten 10 Tage vereinbart. Die Abnahme findet mit unserer Bauleitung statt. Es steht Ihnen frei auf eigene Kosten einen eigenen Sachverständigen hinzuzuziehen. Sollten noch Mängel bestehen, werden diese in das Abnahmeprotokoll aufgenommen und somit sorgfältig dokumentiert.
Nach Unterschrift des Protokolls erhalten Sie die Schlüssel für Ihre Wohnung. Die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren beginnt ab diesem Zeitpunkt. 
Sollten noch Restmängel bestehen werden diese vor Abrechnung der letzten Kaufpreisrate behoben. Nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises wird durch das Notariat die Auflassung im Grundbuch für Sie veranlasst, so dass der Eigentumsübergang auf Sie vollzogen werden kann. 

Wann findet die Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei Mehrfamilienhäusern statt?

Grundsätzlich findet die Abnahme des Gemeinschaftseigentum getrennt von der Abnahme der einzelnen Wohnungen im Mehrfamilienhaus statt. 
Jeder Käufer kann und sollte nach den vertraglichen Vereinbarungen die Abnahme persönlich mit uns als Bauträger durchführen. 
In der Praxis ist es jedoch üblich, dass die von der WEG bis zu diesem Zeitpunkt bestellte Hausverwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft einen Sachverständigen beauftragt. Das Gemeinschaftseigentum wird bei einer Begehung begutachtet und mögliche Mängel dokumentiert. Die Abnahme erfolgt auf Grundlage dieser Dokumentation und auch hier beginnt nun die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab diesem Zeitpunkt.  

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